Auf dem Praxisschild steht ein Arztname, vielleicht noch eine MVZ-GmbH. Wer die Holding dahinter kontrolliert, welcher Fonds die Holding besitzt und wann der Fonds weiterverkauft, steht dort nicht. Ich habe versucht, das mit öffentlichen Daten nachzuzeichnen. Das Ergebnis: Der Umbau des Praxismarkts ist gut belegbar, seine Eigentümer sind es nicht.
Ein Beispiel für so eine Kette, deren Ebenen sich öffentlich nachzeichnen lassen: Eine Augenarztpraxis gehört zu einem MVZ. Das MVZ gehört zur Sanoptis-Gruppe, nach eigenen Angaben mit rund 220 Standorten in Deutschland (Stand 2023) einer der größten Augenheilkunde-Verbünde Europas. Sanoptis wiederum wird seit 2022 von der Groupe Bruxelles Lambert kontrolliert, einer börsennotierten belgischen Beteiligungsholding. Vier Ebenen zwischen Wartezimmer und Eigentümer, und keine davon steht am Empfang.
Dieser Text ist eine Registerrecherche: Was lässt sich über den Aufkauf deutscher Arztpraxen mit KBV-Statistik, Zahnärzte-Daten, Destatis, Handelsregister und wissenschaftlichen Eigentümerzählungen tatsächlich belegen? Und wo reißt die Spur ab?
Vorab: fünf Begriffe, ohne die jede Zahl schief wird
Ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) ist eine zugelassene Versorgungseinheit, keine Adresse. Ein MVZ kann mehrere Betriebsstätten haben. Eine Kette kann viele MVZ bündeln. Der formale Träger eines MVZ (etwa ein Krankenhaus) ist nicht dasselbe wie der Letzteigentümer, also der Fonds oder Konzern am Ende der Beteiligungskette. Wer die 5.085 zugelassenen MVZ mit den knapp 2.500 Standorten der Investorenketten verrechnet, vergleicht Äpfel mit Adressbüchern. Genau diese Verwechslungen machen einen großen Teil der öffentlichen Debatte kaputt.
Aus 70 wurden 5.085
Die Organisationsform MVZ gibt es seit 2004. Ende des ersten Jahres waren es 70. Ende 2024 waren 5.085 MVZ zugelassen, in denen 31.872 Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten arbeiteten. Bemerkenswert daran: 30.133 davon waren angestellt, nur 1.739 als Vertragsärzte tätig. Das MVZ ist damit der Ort, an dem aus dem freiberuflichen Arztberuf ein Angestelltenberuf wird.
Der häufigste formale Träger ist inzwischen das Krankenhaus
Ende 2024 zählte die KBV 2.507 Trägerzuordnungen zu Krankenhäusern (45 Prozent), 2.319 zu Vertragsärztinnen und -ärzten (42 Prozent) und 751 zu sonstigen Trägern (13 Prozent). Mehrfachträgerschaften sind möglich. Seit Ende 2023 ist das Krankenhaus die häufigste formale Trägergruppe.
Warum das wichtig ist: Finanzinvestoren dürfen nicht selbst ein MVZ gründen. Nach Paragraf 95 SGB V können das im Wesentlichen zugelassene Ärzte, zugelassene Krankenhäuser und bestimmte Dialyseanbieter. Finanzinvestoren können deshalb mittelbar über ein zugelassenes Krankenhaus Zugang zur MVZ-Gründung erhalten: Das Krankenhaus wird Träger der MVZ der Gruppe. Dieses Strukturmuster ist legal und in den Eigentümerdatensätzen vielfach dokumentiert. Ob ein bestimmtes Krankenhaus hauptsächlich wegen dieses Gründungsrechts gekauft wurde, ist dagegen eine Einzelfallfrage, die sich aus Registern nicht beweisen lässt. Die Trägerstatistik zeigt also den Zugangsweg, aber nicht den Eigentümer.
Die beste Eigentümerzählung ist nicht amtlich
Wie viele Praxisketten in Deutschland Private-Equity-Gesellschaften gehören, weiß keine Behörde. Die beste verfügbare Zählung stammt aus der Wissenschaft: Christoph Scheuplein und Kollegen pflegen seit Jahren einen Transaktions- und Eigentümerdatensatz. Ende 2024 zählten sie mindestens 54 aktive PE-geführte ambulante Ketten. Anfang 2026 waren es nach der aktuellen Auswertung von Scheuplein, Tauscher und Gerlach 63 aktive Ketten mit knapp 2.500 Praxisstandorten und, ohne Labore und Trägerkrankenhäuser gerechnet, rund 41.000 Beschäftigten.
Das Kapital konzentriert sich dabei nicht gleichmäßig auf alle Fächer. Im aktuellen Zensus: 11 Zahnketten, 8 Radiologie-Ketten, 7 in der Allgemeinmedizin, 6 Multi-Fachsparten-Ketten, 5 in der Augenheilkunde, dazu je 4 in Orthopädie, Dermatologie und Psychiatrie/Psychosomatik. Bei den Standorten führen Augenheilkunde (567) und Zahnmedizin (504) vor Radiologie (256). Meine Lesart dieser Verteilung: Kapital skaliert zuerst dort, wo Medizin apparativ und gut planbar ist.
Auffällig ist auch, was mit den Ketten passiert: Von 63 bis Ende 2024 historisch gegründeten Ketten hatten 27 mindestens einen Eigentümerwechsel hinter sich. 23 davon gingen erneut an Private Equity: 15 Secondary Buyouts, 3 Tertiary Buyouts und 5 Fusionen in andere PE-Ketten. Nur 4 Ausstiege führten aus Private Equity heraus. Der Wiederverkauf gehört zum Modell. Eine Praxis kann mehrfach den Fonds wechseln, ohne dass am Praxisschild irgendetwas passiert.
Und noch ein Transparenzbefund aus derselben Auswertung: 46 der 63 aktiven Ketten hatten Anfang 2026 mindestens eine Gesellschaft an einem Offshore-Standort in ihrer Beteiligungskette. Das belegt, wie international und verschachtelt diese Strukturen sind. Was es steuerlich bedeutet, lässt sich aus Registerdaten nicht ableiten, und genau das ist der Punkt: Man kann es von außen nicht prüfen.
Zahnmedizin: das bestdokumentierte Labor
Nur in der Zahnmedizin gibt es eine bundesweit detaillierte Zeitreihe zu investorengetragenen MVZ, weil die KZBV die Eigentümer selbst recherchiert. Ergebnis für Ende 2023: mindestens 468 investorengetragene Zahn-MVZ, gut 30 Prozent aller 1.554 zahnärztlichen MVZ. Von den 489 krankenhausgetragenen Zahn-MVZ ordnete die KZBV 468 Investoren zu, also fast alle. Wo ein Krankenhaus ein Zahn-MVZ trägt, steht demnach fast immer ein Investor dahinter.
Die KZBV-Daten zeigen auch, wohin dieses Kapital geht: 60,8 Prozent der Zahnarztstellen in Investoren-MVZ lagen in kreisfreien Großstädten, in denen nur 38,9 Prozent der Bevölkerung leben. 46,3 Prozent lagen im einkommensstärksten Viertel der Kreise, 8,5 Prozent im schwächsten. Wer hofft, Investoren würden die Landversorgung retten, findet in diesen Zahlen wenig Rückhalt. Fairerweise: Die KZBV ist eine Standesorganisation mit klarer Regulierungsposition, ihre Zahlen sind aber die detailliertesten, die es gibt.
Was die Abrechnungsdaten sagen (und was nicht)
Der meistzitierte Wert der Debatte stammt aus einem IGES-Gutachten für die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns: In bayerischen Abrechnungsdaten der Jahre 2018 und 2019 lag das risikoadjustierte Honorarvolumen je Fall in Private-Equity-MVZ fachgruppenübergreifend 10,4 Prozent über dem von Einzelpraxen. Patientenbezogen über zwei Jahre waren es 8,3 Prozent.
Dieser Befund ist echt, aber enger als die Schlagzeile: Er gilt für Bayern, für zwei Jahre, die inzwischen sieben bis acht Jahre zurückliegen, und er beweist weder unnötige Behandlungen noch schlechtere Medizin. Er ist mit stärkeren Leistungsanreizen vereinbar, beweist sie aber nicht. Einen aktuellen Bundeswert gibt es schlicht nicht, weil die Daten fehlen. Auch das ist ein Registerproblem.
Zehn der großen Ketten und ihre Kapitalgeber
Die folgende Auswahl zeigt die Bandbreite der Eigentümer: Private-Equity-Fonds, Familienholdings, Pensionsfonds, börsennotierte Konzerne, Klinikgruppen. Größenangaben sind Eigenangaben der Unternehmen oder Verbandszählungen mit unterschiedlichen Stichtagen und Definitionen, deshalb ist die Tabelle nach Fachgebiet sortiert und ausdrücklich keine exakte Rangliste.
| Kette | Fachgebiet | Kapitalgeber / Eigentümer | Größe (Angabe, Stand) |
|---|---|---|---|
| Sanoptis | Augenheilkunde | Groupe Bruxelles Lambert (Belgien), seit 2022 | rund 220 Standorte in Deutschland (Unternehmen, 2023) |
| Veonet / OberScharrer | Augenheilkunde | PAI Partners und Ontario Teachers' Pension Plan | 210 Kliniken europaweit, davon 84 in Deutschland (Unternehmens- und Dealangaben, 2022) |
| Acura Zahnärzte | Zahnmedizin | Investcorp (über Clinic Holdings Ltd.) | 96 Standorte (KZBV, 31.12.2024) |
| Colosseum Dental | Zahnmedizin | Jacobs Holding AG (Schweiz) | 82 Standorte (KZBV, 31.12.2024) |
| Evidia | Radiologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin | EQT Infrastructure (Schweden) | 82 Standorte in Deutschland (Unternehmen/EQT, 2024) |
| Med 360° | Radiologie und weitere | Sana Kliniken AG | mehr als 140 Standorte gesamt (Unternehmen, 2024) |
| Sonic Healthcare Germany | Labormedizin | Sonic Healthcare Ltd. (Australien, börsennotiert) | mehr als 110 Standorte (Unternehmen, 2025) |
| Ortivity | Orthopädie | Apheon, Minderheit Unigestion (seit 2025) | mehr als 100 Zentren (Unternehmen, 08/2025) |
| Sanecum | Kardiologie, Nephrologie, Onkologie, Radiologie | Adiuva Capital | mehr als 90 Standorte (Unternehmen, 2025) |
Dazu kommen die Labormedizin-Schwergewichte Synlab (kontrolliert vom britischen Fonds Cinven, der die Gruppe 2024/2025 von der Börse nahm; 15 Prozent liegen seit März 2025 indirekt beim US-Laborkonzern Labcorp) und amedes (OMERS Infrastructure, Goldman Sachs Asset Management und AXA IM Alts, über 100 Standorte in mehreren Ländern), die Dialyse-Anbieter um Fresenius Medical Care, DaVita und Diaverum (seit 2023 bei M42 aus Abu Dhabi) sowie die MVZ-Netze der großen Klinikkonzerne Helios (Fresenius), Asklepios (Broermann-Familie) und Sana (Eigentümer sind private Krankenversicherer).
Und wie viele Patienten stecken dahinter?
Genau hier wird die Registerlücke konkret: Wie viele Patientinnen und Patienten die Ketten insgesamt versorgen, weiß niemand, weil es keine eigentümerbezogene Versorgungsstatistik gibt. Einzelne belegte Zahlen zeigen die Größenordnung: Die Onkologie-Gruppe Omnicare nennt für sich 325.000 behandelte Patientenfälle und über 900 Millionen Euro Umsatz (2024, Unternehmensangabe). Die 63 PE-Ketten beschäftigen zusammen rund 41.000 Menschen (ohne Labore und Trägerkrankenhäuser gerechnet). Und die bayerische IGES-Analyse basierte allein auf rund 178 Millionen Abrechnungsfällen aus zwei Jahren. Gleichzeitig gilt: Bundesweit lag der Versorgungsanteil investorengetragener Zahn-MVZ nach einer Bundestagsauskunft von Anfang 2023 nur bei etwa 0,5 bis 0,9 Prozent. Beides stimmt: Für einzelne Fächer und Städte sind die Ketten längst prägend, an der Gesamtversorgung gemessen sind sie noch klein. Ohne Register bleibt genau dieses Verhältnis Schätzsache.
Die Praxis-Pleitewelle findet sich in den Daten nicht
Wer die Konsolidierung erklären will, hört oft: Die Praxen gehen doch ohnehin pleite. Die amtliche Insolvenzstatistik sagt etwas anderes, wenn man sie fein genug aufschlüsselt.
Richtig ist: Im gesamten Wirtschaftsabschnitt "Gesundheits- und Sozialwesen" sind die eröffneten Unternehmensinsolvenzen von 307 (2022) auf 609 (2023) gesprungen und blieben mit 589 und 540 in den Jahren 2024 und 2025 erhöht. Aber rund 70 Prozent dieses Anstiegs kamen aus Heimen und dem Sozialwesen. Das Gesundheitswesen im engeren Sinn stieg von 150 auf 240 Verfahren.
Und die Praxen selbst? Arzt- und Zahnarztpraxen zusammen (WZ 86.2) kamen 2023 bis 2025 auf 76, 80 und 78 eröffnete Verfahren pro Jahr, nach 54 bis 61 in den Jahren davor. Reine Allgemein- und Facharztpraxen: 37, 37 und 40. Das ist ein höheres, aber stabiles Niveau, keine Pleitewelle. Einen sauberen Nenner (wie viele Praxis-Unternehmen es in dieser Abgrenzung insgesamt gibt) weist die Statistik allerdings nicht aus.
Ehrlich bleiben muss man bei der Gegenrichtung: Wie viele Praxen durch Ruhestand, stille Aufgabe, Verkauf oder Umwandlung verschwinden, lässt sich aus den verfügbaren amtlichen Daten nicht sauber trennen. Die Gewerbestatistik unterscheidet unterhalb des Gesamtabschnitts nicht nach Praxen. Belegt ist also nur das negative Ergebnis: Eine Insolvenzkrise der Arztpraxen gibt es nicht. Der Praxismarkt wird nicht von Pleiten leergeräumt. Praxen werden übergeben oder aufgegeben, und sie werden aufgekauft. In welchem Mischungsverhältnis, weist keine Statistik aus.
Die faire Gegenposition
Es wäre zu einfach, die Ketten nur als Problem zu erzählen. Deutschland hat ein echtes Nachfolgeproblem: Von den Praxisinhabern, die bereits aktiv einen Nachfolger suchten, bezeichneten 78 Prozent die Suche als schwierig (Zi-Befragung, Februar 2025). Hausärztliche Übergaben dauern im Schnitt etwa zwei Jahre. Eine hausärztliche Praxisgründung kostete 2023/2024 allein für Modernisierung und Ausstattung im Mittel 78.000 Euro (apoBank-Analyse). Der Sachverständigenrat Gesundheit sieht in größeren ambulanten Einheiten organisatorische Vorteile: Vertretung, Arbeitsteilung, flexiblere Arbeitszeiten, professionelles Management.
Und der oft unterstellte Qualitätsschaden? Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kam 2025 nach Auswertung der vorliegenden Studien zu dem Ergebnis, dass ein negativer Zusammenhang zwischen Eigentümerform und Versorgungsqualität bislang nicht nachgewiesen ist. Nicht nachgewiesen heißt allerdings auch nicht widerlegt. Es heißt vor allem: Es fehlen die Daten, um es zu prüfen.
Das versprochene Gesetz, bis heute nicht vorgelegt
Die Politik kennt das Problem seit Jahren. Der Bundesrat forderte im Juni 2023 ein MVZ-Regulierungsgesetz. Der Koalitionsvertrag vom Mai 2025 verspricht ausdrücklich ein Gesetz zur Regulierung investorengetragener MVZ. Ein Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums vom August 2025 zu digitalen Arztregistern erfasst Träger und gründungsberechtigte Gesellschafter, aber kein öffentliches Register der Letzteigentümer. Ein Oppositionsantrag mit weitergehenden Transparenzpflichten wurde im März 2026 abgelehnt. Bis zum Recherchestichtag dieses Artikels, dem 16. Juli 2026, war in der Vorhabenliste des Ministeriums kein Regierungsentwurf für das versprochene Gesetz veröffentlicht.
Dabei wäre die Anforderung klar. Ein brauchbares Transparenzregister müsste verknüpfen können, was heute über Handelsregister, Zulassungsdaten und Fondsmeldungen verstreut ist: Standort, MVZ, Träger, deutsche Holding, kontrollierender Fonds samt Eigentümerwechseln und Insolvenzstatus. Nichts davon ist technisch schwierig. Die Wissenschaft baut solche Datensätze längst per Hand nach, mit Monaten Aufwand pro Aktualisierung. Ein Land, das jede Kassenleistung auf den Cent genau abrechnet, könnte auch zählen, wem seine Praxen gehören.
Was ich daraus mitnehme, als Arzt
Ich habe kein grundsätzliches Problem damit, dass Kapital in die ambulante Versorgung fließt. Praxen brauchen Nachfolger, Geräte kosten Geld, Anstellung ist für viele Kolleginnen und Kollegen attraktiver als das Unternehmerrisiko. Die relevante Frage ist eine andere: Bleiben ärztliche Entscheidungen unabhängig, bleibt Versorgung bei Eigentümerwechseln und Insolvenzen stabil, wird regionale Marktmacht sichtbar, und fließen Beitragsgelder nachvollziehbar in Versorgung statt in Renditeketten, die niemand einsehen kann?
Deutschland zählt Ärzte, Sitze und Abrechnungsziffern auf die Stelle genau. Nur beim kontrollierenden Eigentümer hört die Zählung auf. Das ist die überprüfbare Leerstelle, die diese Recherche zeigt. Solange sie besteht, bleibt jede Entwarnung genauso unbelegt wie jeder Alarm.
Methodik und Transparenz
Recherchestichtag: 16. Juli 2026. Insolvenzzahlen: Destatis GENESIS, Tabelle 52411-0019 (eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren, monatlich, WZ08), eigene Jahressummierung; Kontrollsummen der Teilgruppen gegen die Obergruppen wurden geprüft und stimmen exakt. MVZ-Zahlen: KBV "MVZ aktuell" und "MVZ-Entwicklungen" (Stichtag 31.12.2024); die Zeitreihenwerte 2004 bis 2021 wurden aus dem KBV-Diagramm rekonstruiert, 2022 bis 2024 tabellarisch verifiziert. Zahnmedizin: KZBV-Eigentümerrecherche (Stichtag 31.12.2023). PE-Zensus: Scheuplein (2025) und Scheuplein/Tauscher/Gerlach (2026), wissenschaftliche Eigentümerdatensätze, keine Amtsstatistik. Kettengrößen sind Eigenangaben oder Verbandszählungen mit genanntem Stand. KVB und KZBV sind Selbstverwaltungen mit eigener Regulierungsposition; ihre Daten sind hier trotzdem verwendet, weil detailliertere nicht existieren. Bei der Recherche der Beteiligungsketten kamen auch kommerzielle Registeraggregatoren als Suchhilfe zum Einsatz; belegt wird im Text nur, was durch Primärquellen gedeckt ist. Für Recherche und Auswertung wurden AI-Werkzeuge genutzt; jede Zahl wurde gegen die genannte Primärquelle geprüft.
Korrekturen: Eigentümerketten ändern sich schnell. Wenn Sie eine belegte Aktualisierung haben, schreiben Sie an kontakt@dominikdotzauer.de. Begründete Korrekturen werden im Artikel vermerkt.
Quellen
- KBV: Medizinische Versorgungszentren aktuell (31.12.2024) und MVZ-Entwicklungen 2004 bis 2024
- Scheuplein, C. (2025): Finanzinvestoren in der ambulanten Versorgung: Wie sollte ein Transparenzregister für MVZ gestaltet werden? (vdi/vde-it)
- Scheuplein/Tauscher/Gerlach (2026): Private Equity und MVZ, in: Gesundheitswesen aktuell 2026 (BifG)
- KZBV (2024): iMVZ und Fremdinvestoren in der vertragszahnärztlichen Versorgung
- IGES/KVB (2022): Medizinische Versorgungszentren in Bayern, Gutachten
- Destatis: GENESIS-Online, Tabelle 52411-0019, eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren nach WZ08, eigene Auswertung
- Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags (2025): WD 8-037-25 zu investorengetragenen MVZ
- Zi (13.02.2025): Befragung zur Praxisübergabe
- SVR Gesundheit (2024): Gutachten 2024, Rn. 361 ff.
- apoBank (2025): Analyse hausärztlicher Praxisgründungen
- Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD (Mai 2025), PDF; Bundesrat, Entschließung 211/23; BT-Drs. 21/1667
- Eigentümer- und Deal-Angaben der Ketten: Unternehmens- und Investorenmitteilungen (GBL, EQT, Apheon/Unigestion, Adiuva, Investcorp, Jacobs Holding, Sonic Healthcare, Cinven/Synlab, OMERS/amedes, PAI/OTPP, Montagu, M42/Diaverum), jeweils im Text mit Stand benannt